SG Dortmund, vom 14.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 37 AS 4771/12
Arbeitslosengeld IIEinkommensanrechnung aus selbständiger TätigkeitBestimmung des Einkommens nach Zuflusstheorie und TrennungsprinzipWirtschaftliche Zuordnung des Gewinns einer juristischen Person zu einer natürlichen Person
LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.08.2017 - Aktenzeichen L 7 AS 965/15
DRsp Nr. 2017/17163
Arbeitslosengeld IIEinkommensanrechnung aus selbständiger TätigkeitBestimmung des Einkommens nach Zuflusstheorie und TrennungsprinzipWirtschaftliche Zuordnung des Gewinns einer juristischen Person zu einer natürlichen Person
1. Einkommen i.S.d. § 11 Abs. 1SGB II ist nach der sog. Zuflusstheorie grundsätzlich alles, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält.2. Dabei ist nach § 11SGB II im Falle der Erfüllung einer (Geld-)Forderung allein die Erzielung von Einnahmen in Geld oder Geldeswert maßgebend.3. Das Trennungsprinzip ist grundsätzlich auch im Bereich des SGB II zu beachten.; eine wirtschaftliche Zuordnung des Gewinns der juristischen Person zu einer natürlichen Person ist nur möglich, wenn die natürliche Person uneingeschränkt über die der juristischen Person zugeflossenen Mittel verfügen kann.4. Diese uneingeschränkte Verfügungsmöglichkeit über die zugeflossenen Mittel ist entscheidend für die Zuordnung sämtlicher Zuflüsse als Einkommen.5. Nur dann besteht die Verpflichtung des Hilfebedürftigen, den Zufluss als "bereites Mittel" auch zu verbrauchen.
Tenor
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