Die von Prof. Dr. h.c. F. G., H. 17, 26340 I., gegen das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 26. Oktober 2016 eingelegte "Rechtsbeschwerde" wird als unzulässig verworfen. Prof. Dr. h.c. F. G., H. 17, ..... I., trägt die Kosten des Verfahren
Der Streitwert für das Verfahren
I. Prof. Dr. h.c. G. hat mit Schriftsatz vom 8. November 2016 "Rechtsbeschwerde" gegen das die Klägerin sowie die Beklagte betreffende Urteil des Sozialgerichts (
Gegen dieses Urteil richtet sich die von Prof. Dr. h.c. G. am 8. November 2016 unter dem Briefkopf "J." eingelegte "Rechtsbeschwerde". Auf den Streitgegenstand bezogenes Vorbringen enthält weder die Beschwerdeschrift vom 6. November noch der später übersandte Schriftsatz vom 1. Dezember 2016 (überschrieben als "Rechtsbeschwerde mit Straf-, Haft- und Amtsenthebungsantrag").
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|