LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 15.07.2008
5 Sa 147/07
Normen:
KSchG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 12.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 918/06

Arbeitsplatzwegfall; Arbeitszeit; Gleichbehandlung; Kündigung; Lehrer; Schule; Teilzeitarbeit; Teilzeitquote; Verhältnismäßigkeitsprinzip; unternehmerische Entscheidung

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 15.07.2008 - Aktenzeichen 5 Sa 147/07

DRsp Nr. 2008/18431

Arbeitsplatzwegfall; Arbeitszeit; Gleichbehandlung; Kündigung; Lehrer; Schule; Teilzeitarbeit; Teilzeitquote; Verhältnismäßigkeitsprinzip; unternehmerische Entscheidung

»1. Die Entscheidung des beklagten Landes, Lehrkräften, die sich nicht an der flexiblen Teilzeitarbeit nach dem Lehrerpersonalkonzept Mecklenburg-Vorpommern (LPK) beteiligen, eine Beendigungskündigung auszusprechen, wenn der rechnerische Bedarf für die Fächerkombination der betroffenen Lehrkraft unter 50 Prozent absinkt, ist keine unternehmerische Entscheidung, die kündigungsrechtlich nur einer Willkürkontrolle unterliegt. Denn diese Maßnahme ergibt sich weder aus betriebsorganisatorischen Zwängen noch ist sie Teil der Verabredungen aus dem Lehrerpersonalkonzept.