VerfG Brandenburg - Beschluss vom 20.11.2003
VfGBbg 226/03
Normen:
LVBbg Art. 6 Abs. 1 ; VerfGGBbg § 45 Abs. 2 S. 1 ;
Fundstellen:
NJ 2004, 22
Vorinstanzen:
LAG Brandenburg, vom 21.02.2003

Arbeitsrecht: Verletzung des Rechtssaatsprinzips durch verspätete Absetzung der Urteilsgründe - Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Rechtschutzgarantie; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Tenor

VerfG Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2003 - Aktenzeichen VfGBbg 226/03

DRsp Nr. 2008/458

Arbeitsrecht: Verletzung des Rechtssaatsprinzips durch verspätete Absetzung der Urteilsgründe - Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Rechtschutzgarantie; Beschwerdebefugnis; Rechtswegerschöpfung; Tenor

Eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung, in der die Revision nicht zugelassen wurde und deren vollständige Gründe erst mehr als fünf Monate nach Verkündung unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben worden sind, kann keine geeignete Grundlage mehr für das Revisionsgericht sein, um das Vorliegen von Revisionszulassungsgründen in rechtsstaatlicher Weise zu überprüfen. Ein Landesarbeitsgericht, das ein Urteil in vollständiger Fassung erst so spät absetzt, erschwert damit für die unterlegene Partei den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise (BVerfG NJW 2001, 2161, 2162).

Normenkette:

LVBbg Art. 6 Abs. 1 ; VerfGGBbg § 45 Abs. 2 S. 1 ;

Gründe: