ArbG Essen - Beschluss vom 16.12.2003 (6 BV 97/03)
I. Der Beteiligte zu 1) ist der bei der Beteiligten zu 2) gebildete Gesamtbetriebsrat, indem die örtlichen Betriebe der Beteiligten zu 2) vertreten werden. In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem Gesamtbetriebsrat, [...]