Die Beteiligten streiten um die Anrechnung von Einkünften bei der Feststellung der Versorgungsbezüge der Klägerin.
Der Ehemann der Klägerin bezog von 1973 bis zu seinem Tod am 24.9.1998 Berufsschadensausgleich (BSA). Er war bis zur Berufsaufgabe 1979 Journalist, Reporter und Redakteur.
Die Klägerin bezieht Altersrente und seit 1.10,1998 Witwenrente von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte. Mit Bescheid vom 18.1.1999 gewährte die Beklagte der Klägerin ab 1.10.1998 Witwenbeihilfe gemäß §
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