SG Frankfurt/M. - Urteil vom 10.12.2003
S 21 RJ 4016/99
Normen:
SGG § 109 § 183 § 192 ;
Fundstellen:
NZS 2005, 335

Rechtsmissbräuchlisches Erstreiten eines sozialgerichtlichen Urteils

SG Frankfurt/M., Urteil vom 10.12.2003 - Aktenzeichen S 21 RJ 4016/99

DRsp Nr. 2005/21602

Rechtsmissbräuchlisches Erstreiten eines sozialgerichtlichen Urteils

Normenkette:

SGG § 109 § 183 § 192 ;

Tatbestand:

Der am ..... 1947 geborene Kläger begehrt die Gewährung einer Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit. Er ist in Deutschland geboren, dort aufgewachsen und deutsche Staatsangehöriger. Sein Vater war spanischer Herkunft. Der Kläger hatte eine Ausbildung als Maler und Verputzer absolviert und im März 1965 die Gesellenprüfung abgelegt. Während seiner Berufstätigkeit in den Jahren 1962 bis 1996 hat er ca. 26 Mal den Arbeitgeber gewechselt. Ab 25.06.1996 bestand krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Nach der Erschöpfung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bezieht der Kläger ab 27.09.1999 Arbeitslosenhilfe.