ArbG Kiel - Urteil vom 14.03.2003
5 Ga 10 b/03

ArbG Kiel - Urteil vom 14.03.2003 (5 Ga 10 b/03) - DRsp Nr. 2006/2400

ArbG Kiel, Urteil vom 14.03.2003 - Aktenzeichen 5 Ga 10 b/03

DRsp Nr. 2006/2400

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Durchführung von Arbeitskampfmaßnahmen im Kieler Betrieb der Verfügungsklägerin.

Die Verfügungsklägerin ist Mitglied im Tarifträgerverband Nordmetall. Sie unterhält am Kieler Standort einen Betrieb mit der Entwicklung ("P.") und Produktion ("D." und "P."). sowie als Tochtergesellschaft einen eigenständigen Betrieb, die ausschließlich Entwicklung ("D.") betreibt. Die Zahl der im Betrieb der Verfügungsklägerin Beschäftigten beträgt derzeit 1.046 Mitarbeiter (Zahl zuzüglich Auszubildende). Am 01.04.2003 - nach Abschluss einer mit dem Betriebsrat vereinbarten Restrukturierung des Bereichs "P." voraussichtlich 1.005 Beschäftigte.