Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten Arbeitsverhältnisses
ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.11.2003 - Aktenzeichen 2 Ga 251/03
DRsp Nr. 2004/14447
Unwirksamkeit einer Freistellungsklausel für die Zeit eines gekündigten Arbeitsverhältnisses
"Eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragliche Freistellungsklausel, dergemäß der Arbeitgeber im gekündigten Arbeitsverhältnis zur Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung seiner Bezüge bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses berechtigt ist, ist in der Regel nach §§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, 310 Abs. 3BGB unwirksam."