ArbG Essen - Beschluss vom 29.07.2003
2 BV 38/03
Fundstellen:
AuR 2004, 278
DB 2004, 2056
NZA-RR 2004, 361

ArbG Essen - Beschluss vom 29.07.2003 (2 BV 38/03) - DRsp Nr. 2005/19642

ArbG Essen, Beschluss vom 29.07.2003 - Aktenzeichen 2 BV 38/03

DRsp Nr. 2005/19642

Gründe:

A.

Die Beteiligten streiten darüber, ob der Betriebsausschuss wirksam über die Entsendung von Betriebsratsmitgliedern zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG entscheiden kann.

Antragsgegner ist der gem. § 3 BetrVG überregional gebildete Betriebsrat des Arbeitgebers, des Beteiligten zu 3.), der in ca. 900 über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verteilten Filialen einen S.-Einzelhandel betreibt und ca. 10.000 Arbeitnehmer beschäftigt.

Der Betriebsrat besteht derzeit aus 37 Betriebsratsmitgliedern und hat seinerseits einen aus 11 Betriebsratsmitgliedern bestehenden Betriebsausschuss gebildet.

Die Antragstellerin ist in einer der in B. betriebenen Filialen als Verkäuferin angestellt und gehört dem Betriebsrat seit 1998 an.

Seitdem hat die Antragstellerin an insgesamt neun Betriebsräteseminaren teilgenommen, nämlich:

1. 26. - 28.10.98, Essen, Grundlagen des Arbeitsrechts allg. Aufgaben des BR, MBR §§ 87 und 99,

2. 06. - 11.06.99, Timmendorfer Strand, Betriebsverfassungsgesetz Teil II,

3. 16. - 20.08.99, Goslar, Arbeitsrecht Teil I,

4. 16. - 18.11.99, Varel, "Geht mit der EXPO das Ladenschlussgesetz baden?"

5. 18. - 23.06.00, Lübeck, Betriebsverfassungsgesetz Teil III,

6. 10. - 15.09.00, Zinnewitz/Usedom, Gesundheitsschutz,

7. 18. - 22.06.01, Berlin, Arbeitsrecht Teil II,

8. 08. - 10.10.01, Varel, Tarifliche Altersvorsorge,