ArbG Bonn, vom 13.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1715/06
Arbeitsrechtsweg bei unerlaubter Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nachvertraglicher Fürsorgepflicht auf Unterlassung geschäftsschädigender Behauptungen
LAG Köln, Beschluss vom 16.11.2006 - Aktenzeichen 4 Ta 410/06
DRsp Nr. 2007/985
Arbeitsrechtsweg bei unerlaubter Handlung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nachvertraglicher Fürsorgepflicht auf Unterlassung geschäftsschädigender Behauptungen
»Zum Begriff des "Zusammenhangs mit dem Arbeitsverhältnis".«