I. Die Beklagte zu 1) nimmt den Widerbeklagten zu 2) gesamtschuldnerisch mit dem Kläger und Widerbeklagten zu 1) auf Zahlung von EUR 74.669,97 nebst Zinsen in Anspruch mit der Begründung, der Kläger habe als ihr Mitarbeiter im Zeitraum August 2002 bis September 2005 unberechtigte Zahlungen für tatsächlich nicht durchgeführte Werkleistungen an den Widerbeklagten zu 2) veranlasst. Im Gegenzug habe der Widerbeklagte zu 2) an den Kläger Schmiergeldzahlungen in Höhe von EUR 22.132,93 in Form von Kick-Backs geleistet, darunter zwei Zahlungen in Gesamthöhe von 3.392,00 einschließlich Mehrwertsteuer für am 27. November 2003 und am 20. September 2005 übersetzt abgerechnete Werkleistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|