Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 6. Dezember 2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin auf dem Weg vom Jobcenter nach Hause einen Arbeitsunfall erlitten hat.
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