LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 21.12.2016
L 17 U 367/16
Normen:
SGB VII § 45 Abs. 1; SGB VII § 46 Abs. 3;
Vorinstanzen:
SG Detmold, vom 09.05.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 U 412/13

ArbeitsunfallGewährung von VerletztengeldBegriff der ArbeitsunfähigkeitAufgabe einer selbstständigen Tätigkeit

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.12.2016 - Aktenzeichen L 17 U 367/16

DRsp Nr. 2017/5570

Arbeitsunfall Gewährung von Verletztengeld Begriff der Arbeitsunfähigkeit Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit

1. Arbeitsunfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles liegt anknüpfend an die Rechtsprechung zum Begriff der Arbeitsunfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung vor, wenn ein Versicherter aufgrund der Folgen eines Versicherungsfalles nicht in der Lage ist, seiner zuletzt ausgeübten oder einer gleich oder ähnlich gearteten Tätigkeit nachzugehen. 2. Arbeitsunfähigkeit ist danach gegeben, wenn der Versicherte seine zuletzt vor Eintritt des Versicherungsfalls konkret ausgeübte Tätigkeit wegen Krankheit nicht (weiter) verrichten kann; dass er möglicherweise eine andere Tätigkeit trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung noch ausüben kann, ist unerheblich. 3. Bei Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit ist nicht mehr auf diese, sondern eine nach Art der Anforderungen, notwendigen Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Höhe der Entlohnung vergleichbare Tätigkeit abzustellen. 4. Bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit hat das ärztliche Attest lediglich die Bedeutung einer Stellungnahme, das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit ist uneingeschränkt überprüfbar.

Tenor