LAG Nürnberg - Urteil vom 10.02.1999
3 Sa 651/98
Normen:
BAT § 59 Abs. 1 Satz 1, Satz 4, Satz 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Würzburg, vom 02.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 3369/97

Arbeitsverhältnis: Beendigung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Möglichkeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung

LAG Nürnberg, Urteil vom 10.02.1999 - Aktenzeichen 3 Sa 651/98

DRsp Nr. 2001/5656

Arbeitsverhältnis: Beendigung wegen Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit - Möglichkeit der Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung

»Für die Anwendung des § 59 Abs. 1 BAT ist kein Raum, wenn der teilzeitbeschäftigte Angestellte trotz Bewilligung einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann.«

Normenkette:

BAT § 59 Abs. 1 Satz 1, Satz 4, Satz 5 ;

Tatbestand

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob das Arbeitsverhältnis der Klägerin gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 BAT mit dem 30.11.1998 geendet hat.