Die Parteien streiten im Rahmen einer so genannten Entfristungsklage über die Frage, ob ein zwischen ihnen geschlossener Arbeitsvertrag rechtswirksam bis zum 31.12.2002 befristet werden durfte.
Der am 26.01.1960 geborene, verheiratete und drei Kindern unterhaltsverpflichtete Kläger erwarb am 05.09.1986 an der Universität O sein Diplom im Fach Biologie; am 31.05.1991 wurde er an derselben Universität promoviert.
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