LAG München - Urteil vom 12.11.1997
9 Sa 315/97
Normen:
BGB § 620 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 10.12.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 25 Ca 5307/96

Arbeitsverhältnis: Befristung - mehrere hintereinander gereihte befristete Arbeitsverhältnisse - Studenten

LAG München, Urteil vom 12.11.1997 - Aktenzeichen 9 Sa 315/97

DRsp Nr. 1999/7767

Arbeitsverhältnis: Befristung - mehrere hintereinander gereihte befristete Arbeitsverhältnisse - Studenten

1. Bei mehreren hintereinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen ist im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu überprüfen.2. Wird mit einem Studenten ein befristeter Arbeitsvertrag geschlossen, ist die Befristung jedenfalls dann sachlich gerechtfertigt, wenn eine feste wöchentliche Arbeitsstundenzahl und eine feste Verteilung dieser Stunden auf die einzelnen Wochentage geregelt wird, da der Studierende nur bei dieser Art von Arbeitsverträgen die zeitlichen Erfordernisse des Studiums mit seiner Erwerbstätigkeit und umgekehrt in Einklang bringen kann.

Normenkette:

BGB § 620 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung von Arbeitsverträgen.