LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.11.1999
7 Sa 1329/99
Normen:
BGB § 620, BAT SR 2yBAT SR 2y ;
Fundstellen:
EzBAT SR 2y BAT Besetzung von Dauerarbeitsplätzen Nr. 12
LAGE § 620 BGB Nr. 62a
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 20.07.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2779/98

Arbeitsverhältnis: Befristung - Wegfall des Befristungsgrundes - Anspruch auf Wiedereinstellung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.11.1999 - Aktenzeichen 7 Sa 1329/99

DRsp Nr. 2002/3687

Arbeitsverhältnis: Befristung - Wegfall des Befristungsgrundes - Anspruch auf Wiedereinstellung

1. Bei einem befristetem Arbeitsvertrag hat der Wegfall des Befristungsgrundes während der Befristungsdauer keine rechtlichen Auswirkungen auf die Vertragsbeendigung. 2. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die dem Arbeitnehmer bei einer betriebsbedingten Kündigung unter bestimmten Umständen einen Wiedereinstellungsanspruch bei Wegfall des betrieblichen Grundes während der Kündigungsfrist gewährt (BAG EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 1 - DRsp-ROM Nr. 1997/4493 -; EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 2 - DRsp-ROM Nr. 1998/1936 -; EzA § 1 KSchG Wiedereinstellungsanspruch Nr. 3 - DRsp-ROM Nr. 1998/6594 -) ist auf den Fall des Wegfalls des Befristungsgrundes nicht übertragbar (wie LAG Düsseldorf BB 1999, 2462).

Normenkette:

BGB § 620, BAT SR 2yBAT SR 2y ;

Tatbestand

Die am 10.02.1971 geborene ledige Klägerin stand seit dem 02.11.1993 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge in den Diensten des beklagten Landes; beschäftigt war sie bei dem Finanzamt in L..