LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 14.12.1999
14 Sa 117/98
Normen:
BeschFG § 1 Abs 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 3, Abs. 5 ; HRG §§ 57a 57c ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 27.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 224/98

Arbeitsverhältnis: Befristung: BeschFG neben HRG

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.1999 - Aktenzeichen 14 Sa 117/98

DRsp Nr. 2002/7722

Arbeitsverhältnis: Befristung: BeschFG neben HRG

Zur Anwendbarkeit von § 1 BeschFG neben den Vorschriften des HRG.

Normenkette:

BeschFG § 1 Abs 1 Satz 1, Satz 2, Abs. 3, Abs. 5 ; HRG §§ 57a 57c ;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer Befristung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03.1998.

Der Kläger ist Zoologe. Er wird vom beklagten Land seit dem 01.10.1990 auf der Basis jeweils befristet abgeschlossener Arbeitsverträge beim Zoologischen Institut der ... als wissenschaftlicher Angestellter beschäftigt. Die Verträge bestimmen jeweils die Geltung des BAT nebst der diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge.