LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.2000 14 Sa 11/00
Normen:
BeschFG § 11 ;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 03.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 238/99
Arbeitsverhältnis: Befristung nach BeschFG - Parteiwille
LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2000 - Aktenzeichen 14 Sa 11/00
DRsp Nr. 2002/7885
Arbeitsverhältnis: Befristung nach BeschFG - Parteiwille
Auch ohne ausdrückliche Bezugnahme kann ein Arbeitsvertrag nach § 1 Abs. 1BeschFG befristet sein, wenn sich die Parteien darauf stützen wollten und sich ein entsprechender Parteiwille aus den Umständen ergibt.
Normenkette:
BeschFG § 11 ;
Hinweise:
Die Sache ist anhängig beim BAG unter dem Aktenzeichen 7 AZR 112/01 -.
Vorinstanz: ArbG Heilbronn, vom 03.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 238/99