LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.09.2000
14 Sa 11/00
Normen:
BeschFG § 11 ;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, vom 03.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 238/99

Arbeitsverhältnis: Befristung nach BeschFG - Parteiwille

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.09.2000 - Aktenzeichen 14 Sa 11/00

DRsp Nr. 2002/7885

Arbeitsverhältnis: Befristung nach BeschFG - Parteiwille

Auch ohne ausdrückliche Bezugnahme kann ein Arbeitsvertrag nach § 1 Abs. 1 BeschFG befristet sein, wenn sich die Parteien darauf stützen wollten und sich ein entsprechender Parteiwille aus den Umständen ergibt.

Normenkette:

BeschFG § 11 ;

Hinweise:

Die Sache ist anhängig beim BAG unter dem Aktenzeichen 7 AZR 112/01 -.

Vorinstanz: ArbG Heilbronn, vom 03.02.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 238/99