Die Parteien streiten um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Kläger ist seit dem 16.09.1996 als Verkaufsleiter, seit dem 01.09.1997 als Einkaufsleiter und Bezirksleiter bei der Beklagten zu einer monatlichen Vergütung von durchschnittlich zuletzt 7.000,-- DM brutto nebst Stellung eines Dienstwagens beschäftigt.
Mit Schreiben vom "28.02.1999" - richtig: 28.01.1999 - kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 28.02.1999. In dem Schreiben lautet es:
"Kündigung
Sehr geehrter Herr R.,
hiermit kündigen wir den mit Ihnen am 16.08.1996 geschlossenen Anstellungsvertrag fristgerecht zum 28.02.1999.
Die Gründe erläutern wir Ihnen wie folgt:"
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