LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.05.2006
6 Sa 787/05
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 § 626 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 12.07.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1654/04

Arbeitsverhältnis im Anschluss an GmbH-Geschäftsführertätigkeit ohne ausdrückliche Neuregelung - unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei privater Internetnutzung während früherer Geschäftsführertätigkeit

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.05.2006 - Aktenzeichen 6 Sa 787/05

DRsp Nr. 2007/1147

Arbeitsverhältnis im Anschluss an GmbH-Geschäftsführertätigkeit ohne ausdrückliche Neuregelung - unwirksame Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei privater Internetnutzung während früherer Geschäftsführertätigkeit

1. Schließt der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Geschäftsführerdienstvertrag ab, ist regelmäßig der bisherige Arbeitsvertrag als aufgehoben zu betrachten, so dass neben dem Geschäftsführervertrag kein ruhender Arbeitsvertrag besteht; haben die Parteien jedoch nach Widerruf der Geschäftsführerfunktion keine neue Vereinbarung getroffen, ist der frühere Geschäftsführer vielmehr in seinem bisherigen Arbeitsbereich verblieben, versehen mit den gleichen Tätigkeiten einer gleichen Vergütung wie bislang, ist aufgrund fehlender Neuvereinbarung davon auszugehen, dass die Passagen des Geschäftsführervertrages weiter gelten sollen, die mit der Tätigkeit ohne die Geschäftsführerposition in Einklang zu bringen sind, wozu neben der Vergütung auch die Kündigungsfristen zählen.