LAG Berlin - Urteil vom 19.03.1999
6 Sa 126/98
Normen:
BAT § 12 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 06.10.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 26648/98

Arbeitsvertrag: Auslegung - Beschäftigungsort - Verweisung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 BAT im Arbeitsvertrag - Direktionsrecht des Arbeitgebers

LAG Berlin, Urteil vom 19.03.1999 - Aktenzeichen 6 Sa 126/98

DRsp Nr. 2002/7966

Arbeitsvertrag: Auslegung - Beschäftigungsort - Verweisung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 BAT im Arbeitsvertrag - Direktionsrecht des Arbeitgebers

Ist der Arbeitnehmer von einem Bezirksamt von Berlin ausdrücklich in dessen Bereich eingestellt worden, so eröffnet die gleichzeitige formularmäßige Verweisung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 BAT nur die Möglichkeit, den Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb des Bezirks innerhalb ganz Berlins zu beschäftigen.

Normenkette:

BAT § 12 Abs. 1 Satz 1 ; BGB § 157 ;

Tatbestand

Durch Arbeitsvertrag vom 5.04.90 wurde die Klägerin "vom 1.04.90 an im Bereich des Bezirksamts Kreuzberg von Berlin auf unbestimmte Zeit als vollbeschäftigte Schwimmeistergehilfin eingestellt." Mit Wirkung vom 1.01.96 wurde ihr Arbeitsverhältnis durch das Bäder-Anstaltsgesetz vom 25.09.95 (GVBl. S. 617) auf die Beklagte übergeführt. Diese beabsichtigt, die Klägerin bei entsprechenden dienstlichen Notwendigkeiten innerhalb ganz Berlins einzusetzen.