BAG - Urteil vom 24.02.2011
2 AZR 636/09
Fundstellen:
ArbR 2011, 143
ArbRB 2011, 293
AuA 2011, 237
AuR 2011, 134
BAGE 137, 164
BAP-Pressemitteilung Nr. 16/11
BB 2011, 2355
BB 2011, 627
BB 2012, 326
DB 2011, 2094
DStR 2011, 865
EBE/BAG 2011, 156
FA 2011, 126
FA 2011, 300
MDR 2012, 105
NJW 2011, 3319
NJW-Spezial 2011, 595
NZA 2011, 1087
ZMV 2011, 106
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 20.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 270/08
ArbG Kiel, vom 16.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 455 c/08

Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen; Ermessensfehlerhaftigkeit des Beharrens auf Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber

BAG, Urteil vom 24.02.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 636/09

DRsp Nr. 2011/3676

Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen; Ermessensfehlerhaftigkeit des Beharrens auf Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber

1. Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessensfehlerhaft iSv. § 106 Satz 1 GewO iVm. Art. 4 Abs. 1 GG sein. 2. In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen. Orientierungssätze: 1. Weigert sich der Arbeitnehmer aus Glaubensgründen, eine vom arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungsspektrum umfasste Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalls - eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.