LAG Schleswig-Holstein, vom 20.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 270/08
ArbG Kiel, vom 16.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 455 c/08
Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen; Ermessensfehlerhaftigkeit des Beharrens auf Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber
BAG, Urteil vom 24.02.2011 - Aktenzeichen 2 AZR 636/09
DRsp Nr. 2011/3676
Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen; Ermessensfehlerhaftigkeit des Beharrens auf Vertragserfüllung durch den Arbeitgeber
1. Beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessensfehlerhaft iSv. § 106 Satz 1 GewO iVm. Art. 4 Abs. 1GG sein.2. In diesem Fall stellt zwar die Weigerung des Arbeitnehmers, der Weisung nachzukommen, keine vorwerfbare Pflichtverletzung dar, kann aber geeignet sein, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen in der Person des Arbeitnehmers zu rechtfertigen, wenn es dem Arbeitgeber nicht ohne größere Schwierigkeiten möglich ist, den Arbeitnehmer anderweit sinnvoll einzusetzen.Orientierungssätze:1. Weigert sich der Arbeitnehmer aus Glaubensgründen, eine vom arbeitsvertraglich vereinbarten Leistungsspektrum umfasste Arbeitsleistung zu erbringen, kann dies - je nach den Umständen des Einzelfalls - eine ordentliche Kündigung rechtfertigen.
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