LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.08.2018
1 Sa 13/18
Normen:
TV EntgO Bund Teil I Anl. 1 EG 6; TV EntgO Bund Teil IV Nr. 2 Anl. 1 EG 8; TVöD -Bund § 12 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 23.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 982 e/17

Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung der TätigkeitAnforderungen an einen Kostenrechner i.S.d. TVEntgO Bund

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.08.2018 - Aktenzeichen 1 Sa 13/18

DRsp Nr. 2021/14455

Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Bewertung der Tätigkeit Anforderungen an einen Kostenrechner i.S.d. TVEntgO Bund

1. Ein Arbeitsvorgang ist ein unter Heranziehung von Zusammenhangtätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbstständig zu bewertende Arbeitseinheit, die zu einem bestimmten Arbeitsergebnis des Angestellten führt. 2. Für die Erfüllung der Tätigkeit als Kostenrechner ist mehr erforderlich als nur Kosten zusammenzustellen. Erforderlich ist eine in irgendeiner Art und Weise darüber hinausgehende kalkulatorische Tätigkeit, also eine Kostenberechnung.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel - öD 1 Ca 982 e/17 - vom 23.11.2017 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TV EntgO Bund Teil I Anl. 1 EG 6; TV EntgO Bund Teil IV Nr. 2 Anl. 1 EG 8; TVöD -Bund § 12 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.

1. 2.