LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.02.2011
16 Sa 651/10 E
Normen:
BAT § 22; BAT § 27; BAT Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 4;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 11.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 411/09

Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.02.2011 - Aktenzeichen 16 Sa 651/10 E

DRsp Nr. 2011/10717

Arbeitsvorgang; Leitungstätigkeit

Das Tatbestandsmerkmal "Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von mindestens 100 Plätzen" ist nicht dahingehend auszulegen, dass bei der übertragenen Leitung mehrerer organisatorisch getrennter Kindertagesstätten nebeneinander sämtliche Betreuungsplätze dieser Einrichtungen zusammenzurechnen sind. Orientierungssätze: 1. Nach dem Sinn und Zweck der Tarifnorm findet eine Zusammenrechnung der durchschnittlich belegbaren, auf mehrere Kindertagesstätten verteilten Plätze dann nicht statt, wenn es sich nicht um eine zusammenhängende organisatorische Einheit handelt. 2. Bei Übertragung einer Leitungstätigkeit dienen alle Einzelaufgaben dieser Leitungstätigkeit - gleich wie diese tariflich zu bewerten sind - einem einheitlichen Arbeitsergebnis. Sie bilden daher einen einzigen großen Arbeitsvorgang (BAG vom 05. April 1995 - 4 AZR 183/94 - ; vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 71/95 -).