Die Parteien streiten sich darüber, ob die Beklagte dem Kläger nach der Einführung einer Akkordentlohnung eine bis dahin auch dem Kläger auf den Tariflohn gezahlte Zulage weiterzuzahlen hat. Weiter ist zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits im Streit, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten deswegen ein höherer Akkordlohn zustehen könnte, weil die sachlichen Verteilzeiten bezüglich des von der Beklagten für den Arbeitsplatz des Klägers festgesetzten Zeitakkords zu gering bemessen sind.
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