LAG Frankfurt/Main vom 14.09.1984
13 Sa 64/84
Normen:
BGB §§ 611 630 ;
Fundstellen:
DB 1985, 820
DRsp VI(610)182d

Arbeitszeugnis: Zeitraum

LAG Frankfurt/Main, vom 14.09.1984 - Aktenzeichen 13 Sa 64/84

DRsp Nr. 1992/11752

Arbeitszeugnis: Zeitraum

Unzulässige Beschränkung des Zeugnisses auf einen bestimmten Beschäftigungszeitraum.

Normenkette:

BGB §§ 611 630 ;

"...Der Grundsatz der Zeugniswahrheit erfordert eine Darstellung der gesamten Tätigkeit des Kl. .Die vom Kl. gewünschte zeitliche Beschränkung ist demgemäß zugleich eine sachliche Einschränkung, da sie zur Folge hat, daß bestimmte Tätigkeiten des Kl. ohne Erwähnung bleiben. Dann aber ist dem ArbGeber eine solche Gestaltung des Zeugnisinhaltes verboten, da kein Gesamtbild vom Kl. und seiner Tätigkeit in den Diensten des Bekl. entsteht. ..."

Fundstellen
DB 1985, 820
DRsp VI(610)182d