LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.11.2008
6 Sa 228/08
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; TV-L § 1; TV-L § 41; TV-L § 42; TV-Ärzte § 1 Abs. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 4 Ca 1 b/08 vom 11.04.2008,

Arbeitvertragliche Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.11.2008 - Aktenzeichen 6 Sa 228/08

DRsp Nr. 2009/3193

Arbeitvertragliche Bezugnahme auf ersetzenden Tarifvertrag

Auch ein ersetzender Tarifvertrag wird von einer Bezugnahmeklausel erfasst, die sich auf ändernde und ergänzende Tarifverträge bezieht.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.04.2008 (4 Ca 1 b/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 1; TVG § 3 Abs. 3; TVG § 4 Abs. 5; TV-L § 1; TV-L § 41; TV-L § 42; TV-Ärzte § 1 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob der Kläger für das Jahr 2006 noch Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung nach dem Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (TV-Zuwendung) vom 12. Oktober 1973 hat.

Der Kläger wurde zum 1. April 1977 bei dem Landeskrankenhaus N... als Arzt eingestellt. Das Landeskrankenhaus wurde als Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation geführt und war seinerzeit ein unmittelbarer Eigenbetrieb des Landes Schleswig-Holstein. Dem Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem Land Schleswig-Holstein lag der Arbeitsvertrag vom 30. Juni 1976 zugrunde (Anlage K 1 = Bl. 6 d.A.).

In § 2 des Arbeitsvertrages heißt es: