Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 11.04.2008 (4 Ca 1 b/08) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darum, ob der Kläger für das Jahr 2006 noch Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung nach dem
Der Kläger wurde zum 1. April 1977 bei dem Landeskrankenhaus N... als Arzt eingestellt. Das Landeskrankenhaus wurde als Fachklinik für Psychiatrie, Neurologie und Rehabilitation geführt und war seinerzeit ein unmittelbarer Eigenbetrieb des Landes Schleswig-Holstein. Dem Arbeitsverhältnis des Klägers mit dem Land Schleswig-Holstein lag der Arbeitsvertrag vom 30. Juni 1976 zugrunde (Anlage K 1 = Bl. 6 d.A.).
In § 2 des Arbeitsvertrages heißt es:
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