ArbG Hamm vom 06.09.1984
4 Ca 1076/82
Normen:
BGB § 619 a Abs.2;
Fundstellen:
DB 1984, 2700
DRsp VI(602)71a

ArbG Hamm - 06.09.1984 (4 Ca 1076/82) - DRsp Nr. 1992/11872

ArbG Hamm, vom 06.09.1984 - Aktenzeichen 4 Ca 1076/82

DRsp Nr. 1992/11872

Anspruch einer allein wegen ihres Geschlechts abgelehnten Bewerberin (hier: um Anstellung als Sozialarbeiterin in einer Justizvollzugsanstalt) auf Gewährung von Schmerzensgeld.

Normenkette:

BGB § 619 a Abs.2;

" ...Die Kammer ist der Überzeugung, daß die Klägerinnen [Kl.] wegen ihres Geschlechts beim Zugang zu der von ihnen angestrebten Beschäftigung [als Sozialarbeiterinnen in einer Justizvollzugsanstalt] dergestalt benachteiligt worden sind, daß ihnen gegenüber männlichen Mitbewerbern von vornherein keine faire Chance im Bewerbungsverfahren eingeräumt worden ist. ...Die Kl. haben..[daher] einen Anspruch auf Ersatz immateriellen Schadens in der Gewährung von Schmerzensgeld.. .