1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.08.2009 -
Die Klage wird vollen Umfangs abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Die Revision wird zugelassen.
4. Streitwert: 21.993,30 €
Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche.
Der Kläger ist seit dem 01.01.1996 bei der Beklagten zuletzt als leitender Oberarzt auf der Grundlage des Arbeitsvertrages vom 24.10.1995 (Bl. 99 ff. d.A.) beschäftigt. Die Beklagte ist nicht Mitglied in der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Im Arbeitsvertrag des Klägers lautet es:
"§ 2
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