Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 22. Juni 2017, mit dem dem Kläger wegen rechtsmissbräuchlicher Prozessführung Gerichtskosten in Höhe von 600,00 Euro auferlegt wurden, aufgehoben.
II.Die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Beschwerdeververfahren trägt die Staatskasse.
I.
Der Kläger wendet sich gegen die Auferlegung von Verschuldenskosten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|