1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Im Streit sind Bescheide über die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die daran anknüpfende Erstattungsforderung.
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