I. Die Parteien haben vor dem Arbeitsgericht Koblenz einen Kündigungsrechtsstreit geführt, in dessen Verlauf der Klägerin mit Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.12.2006 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt Z. ohne Anordnung einer Ratenzahlung bewilligt worden ist. Diese Bewilligung ist mit Beschluss des Arbeitsgerichts vom 01.11.2007 auch auf den am 11.01.2007 geschlossenen gerichtlichen Vergleich erweitert worden.
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