Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 04.07.2008 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig, in der Sache jedoch nicht begründet.
1. Die Beschwerde der Klägerin ist zulässig und insbesondere statthaft.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|