LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.06.1997
11 Sa 2061/96
Normen:
BGB § 123 Abs. 1 §§ 305 611 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BB 1997, 111
DB 1998, 82
LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 21
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 06.08.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 9909/95

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung bzw. arglistiger Täuschung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 2061/96

DRsp Nr. 2002/16938

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung bzw. arglistiger Täuschung

»Die Drohung eines Arbeitgebers mit einer außerordentlichen Kündigung und/oder einer Strafanzeige ist nicht widerrechtlich i.S. § 123 Abs. 1 BGB, wenn er einen bei ihm als Lagerarbeiter (Gabelstaplerfahrer) beschäftigten Arbeitnehmer nach zweimonatiger ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit in seinem eigenen Lokal als Kellner bei der Arbeit begegnet und dann einen Aufhebungsvertrag mit ihm schließt.«

Normenkette:

BGB § 123 Abs. 1 §§ 305 611 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger wendet sich gegen die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages mit der Beklagten.