LAG Düsseldorf - Urteil vom 08.10.1999
14 Sa 1089/99
Normen:
BAT § 54 ; BGB § 123 Abs. 1 § 142 Abs. 1 § 626 ;
Fundstellen:
EzBAT § 53 BAT Anfechtung Nr. 4
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 17.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2378/99

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.1999 - Aktenzeichen 14 Sa 1089/99

DRsp Nr. 2002/3699

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung mit einer fristlosen Arbeitgeberkündigung

Nur wenn der Arbeitgeber unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalles davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zu einer Eigenkündigung oder zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages zu veranlassen.

Normenkette:

BAT § 54 ; BGB § 123 Abs. 1 § 142 Abs. 1 § 626 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen über den 28.02.1999 hinaus fortbesteht und in diesem Zusammenhang um Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug.