1. Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 26.11.2008, Az.: 11 Ca 4102/08, werden zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
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