Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht München zurückverwiesen.
II.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die teilweise Aufrechnung der Witwerrente des Klägers mit einer Rückforderung der Beklagten.
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