LSG Bayern - Urteil vom 28.11.2018
L 13 R 533/18
Normen:
VO (EG) 883/2004 Art. 76 Abs. 7;
Vorinstanzen:
SG München, vom 25.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 26 R 339/18

Aufrechnung gegen eine WitwerrenteBerufungseinlegung in einer der Amtssprachen der Europäischen Union

LSG Bayern, Urteil vom 28.11.2018 - Aktenzeichen L 13 R 533/18

DRsp Nr. 2019/1170

Aufrechnung gegen eine Witwerrente Berufungseinlegung in einer der Amtssprachen der Europäischen Union

Eine Berufung ist auch dann zulässig eingelegt worden, wenn sie in slowakischer und nicht in deutscher Sprache verfasst worden ist.

Tenor

I.

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 25. Juli 2018 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht München zurückverwiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VO (EG) 883/2004 Art. 76 Abs. 7;

Tatbestand

Streitig ist die teilweise Aufrechnung der Witwerrente des Klägers mit einer Rückforderung der Beklagten.