LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.02.1997
15 Sa 2153/96
Normen:
HBUG (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ;
Fundstellen:
EzBAT § 52 BAT Bildungsurlaub Hessen Nr. 9
LAGE § 1 HBUG Nr. 2
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 02.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 5241/95

Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.02.1997 - Aktenzeichen 15 Sa 2153/96

DRsp Nr. 2002/16941

Aus- und Weiterbildung: Kriterien nach dem HBUG

Zur Frage, in wieweit eine Veranstaltung "Ostsee - Kleines Meer mit großen Sorgen", die auf der Ostsee auf einem alten Frachtensegler erfolgt, eine Bildungsurlaubsveranstaltung nach Hessischem Bildungsurlaubsgesetz ist.

Normenkette:

HBUG (Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 ;

Tatbestand:

In der Sache streiten die Parteien darum, ob eine vom Kläger besuchte Veranstaltung als Veranstaltung im Sinne des Hessischen Bildungsurlaubsgesetzes (HBUG) zu werten ist.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt.

Er beantragte die Bewilligung von Bildungsurlaub zum Zwecke der Teilnahme an der Veranstaltung "Ostsee - kleines Meer mit großen Sorgen" in der Zeit vom 06. bis 13. Mai 1995. Die Veranstaltung wurde auf einem alten Frachtensegler auf der Ostsee durchgeführt, sie war als Bildungsurlaubsveranstaltung vom Kultusministerium des Landes Nordrhein-Westfalen anerkannt worden (Bescheid vom 08. März 1995, Az.: III C 2 - 30 - 181/95, mit 2 Seiten Anlage in Kopie als Blatt 17 bis 19 d.A.). Veranstalter war die Arbeitsgemeinschaft für politische und soziale Bildung im Land Nordrhein-Westfalen e.V. (A+L).