I.
Die Klägerin studierte im Wintersemester 1992/1993 und im Sommersemester 1993 an der Universität Würzburg Betriebswirtschaftslehre. Sie beantragte am 7. August 1992 beim Beklagten die Bewilligung von Ausbildungsförderung für dieses Studium. Dabei gab sie an, daß sie in einer Einliegerwohnung eines Reihenhauses in Erlabrunn wohne. Eigentümer dieses Reihenhauses waren die in Margetshöchheim wohnhaften Eltern der Klägerin zu je einem Viertel und ein Onkel der Klägerin zur Hälfte. Diese Eigentümer hatten die Wohnung an die Klägerin zu einem Mietzins von 342 DM vermietet, den die Klägerin auf ein gemeinsames Konto der Hauseigentümer zahlte. Ab Juni 1993 wohnte die Klägerin in Würzburg bei anderen Personen zur Miete.
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