I. Auf Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 01.02.2023, Az.
Es wird festgestellt, dass das Ausbildungsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 15.12.2021 zum Ablauf des 31.12.2021 endet.
2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|