Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 29.02.2008 -
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 15,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17.09.2007 zu zahlen.
2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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