1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.01.2008 - 4 Ca 2204/06 - wird ebenso zurückgewiesen wie die Berufung der Beklagten.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Parteien zu je 1/4.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten über einen Schadensersatz- und einen im Wege der Stufenklage verfolgten Zahlungsanspruch des Klägers. Darüber hinaus streiten der Kläger und die Beklagte zu 1) im Wege der Widerklage vor allem über Herausgabeansprüche der Beklagten zu 1).
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