I.
Das Amtsgericht hat durch das angefochtene Urteil gegen den Betroffenen wegen fahrlässiger Beschäftigung eines Ausländers ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis eine Geldbuße von 3.750,- EURO festgesetzt.
Das Amtsgericht hat zum Tatgeschehen Folgendes festgestellt:
"In der Zeit von Januar 2001 bis Ende März 2001 war der Betroffene Inhaber des Pizzeria-Centers in A.. Das Gewerbe war auf ihn gemeldet. Geschäftsführende Tätigkeiten wurden von seinem Bruder B.S. ausgeführt.
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