LAG Düsseldorf - Urteil vom 27.05.2015
12 Sa 1260/14
Normen:
§§ 1 Abs. 1 Satz 3; 2 Abs. 5 BetrAVG;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 23.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 539/14

Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

LAG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2015 - Aktenzeichen 12 Sa 1260/14

DRsp Nr. 2015/13566

Auslegung der VO 2004 der westdeutschen Spielbanken

Wird in einer Versorgungsordnung unterschieden zwischen einem jährlich ermittelten "Basisanspruch", der Grundlage für die Höhe einer späteren betrieblichen Altersrente sein soll, und einem ebenfalls jährlich errechneten "korrigierten Basisanspruch", kann die Auslegung der Versorgungsordnung ergeben, dass nur der "Basisanspruch" dem jeweiligen Stand der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft entspricht. In einem solchen Fall kann der "korrigierte Basisanspruch" vom Vorjahresstand nach unten abweichen, solange der erreichte "Basisanspruch" nicht unterschritten wird. Dem steht für die betriebstreuen Arbeitnehmer auch nicht § 2 Abs. 5 BetrAVG entgegen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 23.10.2014 - 5 Ca 539/14 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

§§ 1 Abs. 1 Satz 3; 2 Abs. 5 BetrAVG;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe der dem Kläger künftig zustehenden Altersversorgung.