Die Parteien streiten im zweiten Rechtszug noch über Ansprüche der Klägerin auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld für das Jahr 1998 sowie auf Weihnachtsgeld für die Jahre 1999 und 2000.
Die am 23.08.1971 geborene, verheiratete Klägerin und Mutter war bei der Beklagten, einer lüftungstechnischen Ingenieurgesellschaft, die in 97999 Igersheim einen Fertigungsbetrieb unterhält, ab 01.07.1992 als Montage- und Fertigungsarbeiterin gegen eine monatliche Bruttovergütung von zuletzt DM 3 040,00 beschäftigt. Die Arbeitsvertragsbedingungen im einzelnen sind im Formulararbeitsvertrag der Parteien (ArbG-Akte Blatt 5) niedergelegt. Darin heißt es unter anderem:
"§ 2 Tarifverträge
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