Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. November 2013 - 3 Sa 234/13 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin als Alleinerbin ihres im Februar 2014 verstorbenen Ehemanns P - dem vormaligen Kläger - für den Zeitraum von Januar 2009 bis Dezember 2012 weitere Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung zustehen.
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