LAG Hamburg - Urteil vom 22.05.2008
8 Sa 1/08
Normen:
BGB § 133 ; BGB § 157 ;
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 31.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 118/07

Auslegung einer dynamischen Verweisung auf BAT bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

LAG Hamburg, Urteil vom 22.05.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 1/08

DRsp Nr. 2008/19852

Auslegung einer dynamischen Verweisung auf BAT bei nicht tarifgebundenem Arbeitgeber

»1. Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag mit einem nicht tarifgebundenen Arbeitgeber, die auf den BAT in der jeweils gültigen Fassung und die dazu abgeschlossenen Zusatztarifverträge Bezug nimmt, ist nach Abschluss von TVöD und TV-L im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung dahingehend zu interpretieren, dass der für den Arbeitgeber sachnähere Tarifvertrag gelten soll. 2. Bei einem Arbeitgeber, der schwerpunktmäßig in Hamburg tätig ist und über keine Bezugspunkte zum Bund oder zu den Kommunen verfügt, ist die dynamische Bezugnahme auf den BAT im Sinne einer Bezugnahme auf den TV-L auszulegen. 3. Einer Tarifwechselklausel bedarf es nicht.«

Normenkette:

BGB § 133 ; BGB § 157 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob auf ihr Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (im Folgenden: TV-L) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (im Folgenden: TVÜ-Länder) kraft vertraglicher Inbezugnahme Anwendung finden. Darüber hinaus begehrt der Kläger eine tarifliche Sonderzahlung.