1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 03.05.2017 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen 3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Jubiläumszuwendung.
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