LAG Chemnitz - Urteil vom 16.01.2018
3 Sa 253/17
Normen:
TVG § 1; MTV Wohnungswirtschaft § 11 Abs. 6 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Chemnitz, vom 03.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 2369/16

Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich der Rechtsfolgen der Streichung der Steuerfreibeträge für Jubiläumszuwendungen

LAG Chemnitz, Urteil vom 16.01.2018 - Aktenzeichen 3 Sa 253/17

DRsp Nr. 2019/98

Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung hinsichtlich der Rechtsfolgen der Streichung der Steuerfreibeträge für Jubiläumszuwendungen

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Jubiläumszuwendungen in dem Maße verändert werden, wie sich die steuerlichen Freibeträge ändern, ist dahingehend auszulegen, dass dies nur den Fall der Erhöhung der Steuerfreibeträge erfasst, nicht jedoch bedeutet, dass tarifvertraglich vereinbarte Jubiläumszuwendungen entfallen, weil die Steuerfreibeträge für Jubiläumszuwendungen gestrichen worden sind.

1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 03.05.2017 - 9 Ca 2369/16 - teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 1.227,10 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.09.2016 zu zahlen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen 3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1; MTV Wohnungswirtschaft § 11 Abs. 6 S. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Jubiläumszuwendung.